Niedersächsische Corona-Verordnung: Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb

Liebe Eltern,

laut Niedersächsischer Corona-Verordnung gilt ab Schulbeginn (27.08.2020) das unter § 17 Abs. 1 beschriebene Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb.

Für die Oberschule Horneburg bedeutet dies:

  1. Der Unterricht findet in voller Klassenstärke statt.
  1. Auf den Mindestabstand wird verzichtet, dafür besteht die Einführung fester, dokumentierter Lern- und Bezugsgruppen (Kohortenprinzip). Das Kohortenprinzip bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler aus bis zu zwei Schuljahrgängen gemeinsam unterrichtet werden dürfen.

Grundsätzlich gilt: Wo Abstand gehalten werden kann (1,5m) ist dieser weiterhin einzuhalten.

  1. Maskenpflicht: Im Klassen- und Fachraum werden während des Unterrichts keine Masken getragen. An allen anderen Orten der Begegnung (Pausenhof, Flure, Wege zur Toilette, Wege zum Klassen- /Fachraum usw.) besteht eine Maskenpflicht für alle Beteiligten.
  1. Pausen: Jeder Klasse werden feste Pausenstandorte auf dem Schulgelände zugeordnet. Die Pausenstandorte der jeweiligen Klassen/ Jahrgänge sind dem Lageplan (siehe Aushang Verwaltungstrakt) zu entnehmen.
  1. Die durch Hütchen gekennzeichneten „Einbahnstraßen-Wege“ im Schulgebäude sind einzuhalten.
  1. Kurse (De, En, Ma, Rel/WN) + Wahlpflichtkurse finden innerhalb der eingeteilten Kurse (Kohorten) statt.
  1. DaZ- Unterricht findet unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorgaben statt.
  1. AGs im Ganztag finden unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorgaben statt. Die Einhaltung von max. 2 Kohorten wurde bei der Einteilung der AGs berücksichtigt, sofern die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann.
  1. Sportunterricht: Sportunterricht findet laut Plan beim Sportlehrer statt. Inhaltlich wird der Sportunterricht allerdings zunächst durch „zusätzlichen Förder-/Fachunterricht“ ersetzt. Die jeweiligen Sportlehrer treffen diesbezüglich Absprachen mit den Klassen- und Fachlehrern. Sofern die Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen im Unterricht sowie in der Sporthalle (+Umkleidekabinen) eingehalten werden können, ist auch Regelsportunterricht möglich. (Konzept der Sport-FK folgt.)
  1. Mensa: Für die Mensa ist der zeitliche und lokale Mensaplan (siehe Aushang Verwaltungstrakt/ Kennzeichnungen in der Mensa) strikt einzuhalten. Bitte dringend die SuS an die Bestellungen erinnern! In der Mensa gilt keine Maskenpflicht!
  1. Lüften/ Toilettennutzung: Während des Unterrichts und der Pausen werden die Räume gelüftet. Die Türen stehen nach Möglichkeit offen.

Die Toiletten werden örtlich den entsprechenden Lerngruppen zugeordnet. Die Toilettenräume sind mit der Anzahl der  zulässigen Personen gekennzeichnet und diese darf diesbezüglich nicht überschritten werden. SuS werden gebeten, während des Unterrichts zur Toilette zu gehen.

  1. Bis auf Weiteres gelten die Hygienemaßnahmen des letzten Schuljahres (siehe auch Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schulen).

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