Der Sportunterricht findet ab Schulbeginn (27.08.2020) unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (§ 17 Abs. 1 „Szenario A“) innerhalb der festgelegten Kohorten (Klassen- oder Kursverband) in einer Gruppengröße von höchstens 30 Personen statt. Genaue Informationen erhalten Sie bei Bedarf bei den SportlehrerInnen oder im Downloadbereich.
Wie geht es weiter nach dem Schulabschluss?
Diese Frage beschäftigt insbesondere die Abschlussschüler:innen und ihre Eltern am dringlichsten. Am Vormittag fand eine Informationsveranstaltung für die Schülerinnen und